Kurzbeschreibung

Die Mobile Sozialpsychiatrische Betreuung richtet sich an Menschen mit psychischen Krankheiten und Behinderungen in den Bezirken Murtal, Murau und Liezen.

Die Betreuung erfolgt vor Ort, unmittelbar im Umfeld der Klientin oder des Klienten. Der Hausbesuch stellt das zentrale Element dieser Betreuungsform dar . Die genauen Inhalte, die Intensität und die Dauer der Betreuung, folgen  dem Bedarf und orientiert sich an den individuellen Zielsetzungen der Klientinnen und Klienten.
Die Betreuungszeiten richten sich nach dem jeweiligen individuellen Bedarf und nach Vereinbarungen und werden direkt zwischen den Fachkräften und den Klientinnen und Klienten vereinbart.
Je nach aktueller Lebenssituation wird die Betreuung dynamisch an Umstände und Bedarf angepasst. Die Inhalte können dabei von Beratungsgesprächen über die Begleitung zu Ämtern, Behörden, Ärzten, bis hin zu einer intensiveren Betreuung und Unterstützung im Bereich lebenspraktischer Aufgaben reichen

Diese stark individualisierte Betreuung ermöglicht ein weitgehend eigenständiges und integriertes Leben in einer selbstgewählten Umgebung und soll einen Beitrag zur Reintegration und der Erhöhung der persönlichen Souveränität und Eigenverantwortung leisten.

Angebote

  • Klärung von persönlichen Zielen – individuelle Zielvereinbarung und Maßnahmenplanung
  • Unterstützung in der Lebensplanung und der Entwicklung von Zukunftsperspektiven
  • Förderung und Erweiterung von lebenspraktischen Fertigkeiten
  • Förderung und Erweiterung der Selbstständigkeit in der Erledigung alltäglicher Tätigkeiten
  • Unterstützung in der Tagesstrukturierung
  • Unterstützung und Begleitung bei Behördenwegen, Arztbesuchen und Ähnlichem
  • Kennenlernen und Austausch von Betroffenen bei organisierten Veranstaltungen
  • Unterstützung und Förderung der sozialen Teilhabe
  • Persönliche Hilfestellung im Umgang mit der Erkrankung
  • Unterstützung und Begleitung in Krisen

Zielgruppe

  • Frauen und Männer mit psychischen Erkrankungen

Voraussetzungen

  • Psychische Erkrankung/psychische Behinderung – Grundbedingung für die Kostenübernahme durch das Land Steiermark (Bescheid nach StBhG)
  • Persönliche Zielsetzungen, Entwicklungsbereitschaft und Motivation
  • Eigene Wohnung oder familiäre Wohnform

Ausschlussgründe

  • Schwere geistige Behinderung
  • Suchterkrankung die unmittelbarer Behandlung bedarf
  • Pflegebedürftigkeit in einem Ausmaß bei dem eine gemeinsame Betreuung mit der Hauskrankenpflege nicht mehr ausreicht

Teamzusammenstellung

Das Team besteht aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschiedlicher Professionen und Disziplinen.

  • Psychologie
  • Soziale Arbeit
  • Pädagogik
  • Sozialbetreuungsberufe
  • Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege

Kosten und Selbstbehalt 

  • Die Betreuungskosten werden über das StBhG finanziert (nach Antragstellung und gültigem Bescheid)
  • Das StBhG sieht bei hohen Einkommen in manchen Fällen einen Selbstbehalt zu den Betreuungskosten vor.

Kontakt

Flyer

MSB Murtal Murau

MSB Liezen Gröbming