Terminvereinbarung und Kosten

Ich oder eine mir wichtige Person braucht akut Hilfe aufgrund einer psychischen Notsituation.

Alle wichtigen Telefonnummern finden Sie auf unserer Website zusammengefasst: https://www.psn.or.at/index.php/im-notfall/

Kann ich auch ohne Termin eine Beratung in Anspruch nehmen?

Ja, dies ist in allen unseren Beratungszentren von Montag bis Freitag, von 9:00 – 12:00 Uhr möglich. Bitte rechnen Sie mit Wartezeiten. In diesem Termin werden wir uns gemeinsam Ihrer Anliegen und Problemstellungen annehmen und das weitere Vorgehen vereinbaren.

Wie kann ich ein Erstgespräch vereinbaren?

Die Anmeldung geht am besten telefonisch zu den Öffnungszeiten. Oder Sie schreiben ein Mail an die Psychosoziale Beratungsstelle in Ihrem Bezirk. Zum Gespräch können Sie allein oder mit einer Vertrauensperson zu uns kommen.

Ich bin unsicher welches ihrer Angebote für mich passt, wohin wende ich mich?

Die Psychosozialen Beratungsstellen an den Standorten Judenburg, Knittelfeld, Murau, Liezen und Gröbming erfüllen die Funktion der Erstabklärung. Unabhängig davon welches Angebot des PSN Sie in Anspruch nehmen, wird mit Ihnen gemeinsam abgeklärt, was Sie brauchen und bei Bedarf eine Weiter- oder Zuweisung empfohlen.

Eine Angebotsübersicht finden sie auf unserer Website: www.psn.or.at

Muss ich zum ersten Termin etwas mitbringen?

Sofern bei der Terminanmeldung nicht anders vereinbart, müssen Sie nichts mitbringen. Alles weitere klären wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch.

Kann ich einen Termin verschieben oder absagen?

Wir sind stets bemüht, allen Personen, die bei uns anfragen zeitnah einen Termin anzubieten. Bitte helfen Sie uns dabei, indem Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, zeitgerecht, telefonisch oder per Mail, absagen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Angebote der Beratungsstelle sind für Sie grundsätzlich kostenfrei. Wir klären mit Ihnen gemeinsam was Sie brauchen und welches Angebot des Psychosozialen Dienstes Sie dabei unterstützen kann Ihre Ziele zu erreichen.

Für folgende Leistungen braucht es einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Bezirkshauptmannschaft:

  • Mobile Sozialpsychiatrische Betreuung
  • Sozialpsychiatrische Tagesstruktur
  • Sozialpsychiatrisches Wohnen

Falls notwendig beraten und/oder begleiten wir Sie bei der Antragstellung.

Für die Leistung „verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung“ wird ein Selbstkostenbeitrag von derzeit € 70,- verrechnet und von uns in bar eingehoben.

Muss ich für die Termine immer in eines der Beratungszentren kommen?

Unsere Beratungszentren befinden sich jeweils an einem zentralen Standort, welche auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sind. In den Beratungszentren können wir eine ungestörte Gesprächsatmosphäre garantieren. Das Erstgespräch findet im Beratungszentrum statt, das weitere Vorgehen richtet sich nach Ihren Möglichkeiten und inhaltlichen Erfordernissen.

Wissenswertes zu den sozialpsychiatrischen Ambulatorien

Wie kann ich einen Termin für eine Fachärzt*in für „Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin“ vereinbaren?

Eine Zuweisung zu einer fachärztlichen Erstuntersuchung erfolgt über die Einrichtung des Psychosozialen Dienstes, welche Sie bereits in Anspruch nehmen.

Welche Leistungen bieten Sie in Ihren Sozialpsychiatrischen Ambulatorien an?

In allen unseren Sozialpsychiatrischen Ambulatorien bieten wir fachärztliche Behandlung und Befundung an.

Brauche ich eine E-Card?

Ja, bitte bringen Sie ihre E-Card mit.

Organisatorischer Ablauf, Verschwiegenheitspflicht und Möglichkeit zur (kritischen) Rückmeldung

Wie lange dauert eine Einheit?

Bitte planen Sie für einen Gesprächstermin 50 Minuten ein.

Kann ich sicher sein, dass mein Anliegen vertraulich behandelt wird?

Was Sie uns erzählen, dürfen wir ohne Ihr Einverständnis prinzipiell nicht an andere Stellen weitergeben (Datenschutz). Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Gefahr besteht, dass jemand sich selbst oder anderen etwas antut.

Brauche ich einen Überweisungsschein von einer Ärzt*in?

Für ein Erstgespräch benötigen Sie keinen Überweisungsschein. Für Psychotherapie und klinisch psychologische Diagnostik in der Beratungsstelle brauchen Sie einen Überweisungsschein von ihrer Ärzt*in.

Meine Ärzt*in hat mir einen Überweisungsschein für Psychotherapie ausgestellt, bekomme ich sofort einen Termin bei einem/einer Psychotherapeut*in?

Entsprechend unserem Auftrag nehmen wir die Abklärung ihrer individuellen Problemstellung und ihrer persönlichen Ziele sehr ernst. Wir besprechen und planen mit Ihnen gemeinsam ihren Behandlungsplan, aus diesem ergibt sich die Zuweisung zu unseren Mitarbeiter*innen.

Kann ich mir meinen/meine Therapeut*in/Berater*in selbst aussuchen?

Ein Qualitätsmerkmal unserer Arbeit ist die genaue Abklärung Ihrer Problemstellung sowie ihrer persönlichen Ziele. Daraus ergibt sich ein Behandlungsplan. Bei der Zuweisung zu unseren Mitarbeiter*innen profitieren Sie von der großen Bandbreite der Grundberufe, Zusatzausbildungen und Erfahrung unserer Mitarbeiter*innen. Wir sind eine Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens. Daher besteht nicht die Möglichkeit sich für die Beratung/Behandlung/Therapie bei einer bestimmten Person anzumelden.

Ich möchte Kritik äußern, wohin wende ich mich?

Wir verstehen jedes positive und negative Feedback (anerkennende Worte, Verbesserungsvorschläge, Kritik etc.) als Impuls, unsere qualitätssichernde Maßnahmen zu überarbeiten, um die Angebote und die Qualität unserer Arbeit zu sichern und nehmen daher jede Rückmeldung dankend an. Ebenso ist es möglich durch Einbeziehung einer Vertrauensperson und/oder der Erwachsenenvertreter*in das Gespräch zu suchen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Zufriedenheitsrückmeldungen mitteilen können:

  • In einem persönlichen Gespräch mit dem/der Mitarbeiter*in, der Einrichtungsleitung oder der Regionalleitung.
  • Über den Briefkasten für Zufriedenheitsrückmeldungen in der Einrichtung – auch in anonymer Form.
  • Online über die Homepage www.psn.or.at.auch in anonymer Form

Informationen und Wissenswertes

Jemand aus meiner Familie/Freundeskreis leidet an einer psychischen Erkrankung, was kann ich tun?

Es ist gut, für Menschen, die einem wichtig sind, da zu sein, gerade wenn es ihnen nicht so gut geht. Wenn die Symptome (aggressiv sein, ständig traurig/bedrückt sein, sich schlecht und wertlos fühlen, sich zurückziehen, sich selbst verletzen, durcheinander sein etc.) nicht aufhören, ist es gut, wenn Fachleute da sind, um zu klären, was es gerade braucht.

Freiwilligkeit, im Sinne von Zustimmung zur Behandlung, ist uns bei allen unseren Angeboten sehr wichtig. Auch wenn die Person, der es gerade nicht gut geht, (derzeit) nicht bereit ist eines der Angebote des Psychosozialen Dienstes anzunehmen, kann es für Angehörige entlastend sein, eigene Fragen und Sorgen mit uns zu besprechen.

Wenn Sie sich über psychische Erkrankungen informieren wollen, hören Sie sich gerne einen der auf unserer Website verlinkten Podcasts an.

Welche Ausbildungen haben die Mitarbeiter*innen in ihren Beratungszentren?

Eine ganzheitliche Sichtweise ist uns sehr wichtig. Deshalb arbeiten in all unseren Teams Mitarbeiter*innen aus unterschiedlichen Berufsgruppen. Meist setzen sich Teams aus Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen, Sozialarbeiter*innen, Jurist*innen, Sozialpädagog*innen und Erziehungswissenschafter*innen sowie Dipl. Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpfleger*innen zusammen.

Was ist psychosoziale Beratung?

Psychosoziale Beratung kann Sie dabei unterstützen aktuelle Problemlagen in ihrem Lebensalltag positiv zu bewältigen, indem Sie gemeinsam mit ihrer Berater*in Verhaltens- und Erlebensmuster reflektieren und neue Bewältigungsstrategien erarbeiten.

Was ist der Unterschied zwischen Psychiatrie, Psychologie und Psychotherapie?

„Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin“ ist eine medizinische Disziplin. Diese erfordert ein Medizinstudium mit einer entsprechenden Fachausbildung. Die Behandlung erfolgt nach Erstellung einer Diagnose zumeist durch Medikamente aber auch durch therapeutische Gespräche.

Psychologie ist die Wissenschaft vom menschlichen Verhalten und Erleben. Alle Psycholog*innen haben ein abgeschlossenes Psychologiestudium. Die Klinische Psychologie umfasst die klinisch-psychologische Diagnostik sowie die Anwendung klinisch-psychologischer Behandlungs- und Beratungsmethoden.

Psychotherapie ist die Behandlung von psychischen Leidenszuständen mit spezifischen therapeutischen Methoden und Interventionen. In Österreich sind unterschiedliche Psychotherapeutische Schulen als Behandlungsmethode anerkannt. Psychotherapeut*innen haben eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung absolviert.

Welche Angebote bietet das PSN im Rahmen des Sozialpsychiatrischen Dienstes und darüber hinaus an?

Das PSN gemeinnützige GmbH hat sich zum Ziel gesetzt in den Bezirken Murtal, Murau und Liezen jeweils professionelle psychosoziale Dienstleistungen anzubieten, um so einen wesentlichen Beitrag der gemeindenahen Gesundheitsförderung beizutragen.

In allen genannten Bezirken stehen den Bürgerinnen und Bürgern folgende Dienstleistungen des PSN zur Verfügung:

  • Psychosoziale Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, Erwachsene und Alterspsychiatrie mit Anbindung an ein Sozialpsychiatrisches Ambulatorium
  • Familienberatung inkl. Eltern-Kind-Passberatung und Beratung bei einvernehmlicher Scheidung
  • Sucht- und Drogenberatung
  • Mobile Sozialpsychiatrische Betreuung
  • Sozialpsychiatrische Tagesstruktur
  • Streetwork

Im Murtal bietet PSN zusätzlich

  • Teilzeitbetreutes und Vollzeitbetreutes Sozialpsychiatrisches Wohnen
  • „Treffpunkt PSN“
  • Interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung
  • Arbeitsassistenz und Jugendcoaching

In Liezen bietet PSN zusätzlich

  • Aufsuchende Suchtarbeit und niederschwellige Psychosoziale Arbeit
  • Frauen und Mädchenberatung: PHILOMENA
  • Kooperation mit der PVE Admont

In Murau bietet PSN zusätzlich

  • Vollzeitbetreutes Sozialpsychiatrisches Wohnen im Alter
  • Sozialpsychiatrische Tagesstruktur für ältere Menschen
  • Arbeitsassistenz und Jugendcoaching

Weiterführende Informationen, und wie sie zu den Dienstleistungen gelangen, erhalten sie auf der Website: www.psn.or.at oder persönlich im Rahmen der Erstabklärung in einem der Beratungszentren.